







Das SNAP Rettungsmesser wurde speziell für den Dienstgebrauch entwickelt!
Ausgerichtet auf die Anforderungen im Einsatz, besitzt es eine rostfreie, satinierte Stahlklinge von neun Zentimetern Länge, davon drei Zentimeter mit einem extrem scharfen Serrations-Wellenschliff. Der Wellenschliff eignet sich gut zum Durchtrennen von Feuerwehrleinen oder Seilen bzw. anderen faserigen, harten Materialien.
Das Rettungsmesser lässt sich intuitiv mit einer Hand öffnen:
Am Ende des Messergriffs befindet sich ein Glaszertrümmerer mit punktförmiger Spitze aus Wolframcarbid, dem sich mühelos z.B. auch Fahrzeugscheiben öffnen lassen. Die geschützt im hinteren Griffteil integrierte Doppel-Klinge ermöglicht im Notfall das schnelle Durchtrennen von Sicherheitsgurten.
Zum bequemen Transport findet man einen Gürtelclip aus Federstahl. Damit bleibt das SNAP Rettungsmesser stets griffbereit. Außerdem ist das Messer mit einer Öse mit Schlüsselring ausgestattet, um es z. B. mit einer Kette etc. gegen Verlust zu sichern.
Ergänzend zum Messer ist optional das TOOL Rettungsmesserholster (Art.-Nr. 2862) zur Aufbewahrung am Mann erhältlich.
Rechtlicher Hinweis:
Nach §42a WaffG ist das Führen dieses Messers ohne berechtigtes Interesse untersagt. Rechtssichere Auskunft, wann und ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, kann bei einem Rechtsbeistand eingeholt werden.
Farbe | schwarz/ gelb |
Gewicht | ca. 155 g |
Abmessungen (B x H x T): | 13,2 x 4 x 1,4 cm |
Abmessungen, offen (B x H x T): | 22,5 x 4 x 1,4 cm |
Material: | Klinge aus rostfreiem Stahl |
Unsere Produkte sind für Feuerwehren und andere BOS vorgesehen und dürfen ausschließlich von geschultem Fachpersonal verwendet werden. Eine unsachgemäße Nutzung kann schwere Verletzungen oder Sachschäden verursachen.
Beim Einsatz ist stets geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisungen des Herstellers sowie die Sicherheitshinweise der DGUV sorgfältig.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Hersteller oder einen Fachmann. Unfälle oder Fehlfunktionen sind umgehend der zuständigen Stelle zu melden.
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