









Das COM TAC ist das MOLLE-kompatible Holster, in dem gängige Digitalfunkgeräte sicher gelagert und schnell erreichbar getragen werden können.
Das 4mm starke, gepolsterte Gerätefach sowie der Verschluss mit seiner robusten Steckschnalle bieten optimalen Halt. Dank elastischer Seitenflächen und der zum Teil mit Elastikkordel ausgeführten Verschlusslasche passt sich das COM TAC individuell an Umfang und Höhe des Funkgeräts an.
Der Notruf-Taster oben am Funkgerät liegt in der Regel frei und bleibt so ungehindert erreichbar. Die offene Bauweise ermöglicht auch den Transport von Geräten mit angeschlossenem Handmikrofon.
Durch das abnehmbare TEE-UU Logo eignet sich das Holster ideal für Anwendungsgebiete, in denen neutrale Ausrüstung ohne farbige Flächen erforderlich ist.
Das Holster kann mit dem rückseitigen PALS-Schlaufensystem sowohl an MOLLE-Ausrüstung angebaut als auch an einem Gürtel, bzw. Koppel getragen werden.
Farbe | schwarz |
Gewicht | ca. 60 g |
Abmessungen (B x H x T): | 6,5 x 16 x 6 cm |
Material: | 1200D Polyester, EVA |
PALS (= Pouch Attachment Ladder System) ist das meist auf einem Textilband basierende Befestigungssystem, mit dem Zusatzausstattung wie dieses Holster an MOLLE-Ausrüstung (z.B. Rucksack, Einsatzweste etc.) befestigt werden kann. Dazu wird das Textilband abwechselnd durch die Systemschlaufen an der Ausrüstung und dem Holster gefädelt, strammgezogen und mit dem Druckknopf gegen Lösen gesichert.
Holster mit PALS-System können häufig auch an Gürtel oder Koppel getragen
Unsere Produkte sind für Feuerwehren und andere BOS vorgesehen und dürfen ausschließlich von geschultem Fachpersonal verwendet werden. Eine unsachgemäße Nutzung kann schwere Verletzungen oder Sachschäden verursachen.
Beim Einsatz ist stets geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisungen des Herstellers sowie die Sicherheitshinweise der DGUV sorgfältig.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den Hersteller oder einen Fachmann. Unfälle oder Fehlfunktionen sind umgehend der zuständigen Stelle zu melden.
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